Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Turm Umzüge
1. Der Auftrag
Das Umzugsunternehmen TURM Umzüge wird von dem Auftraggeber beauftragt einen Umzug durchzuführen. Für den Umzug kann das Umzugsunternehmen einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen. Der Auftrag beinhaltet die Umzugsplanung, den Transport des Umzugsgut, das Abladen in dem neuem Objekt. Weitere Leistungen müssen verhandelt und schriftlich vereinbart werden.
Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Entrümpelung und die Entsorgung von Sperrmüll vor, während, oder nach dem Umzug müssen im Vorfeld verhandelt werden, damit diese Leistungen im Angebot festgehalten werden können. Leistungen die gewünscht werden, aber nach Auftragserteilung dem Umzugsunternehmen bekannt werden, müssen extra berechnet werden. Als weitere zusätzlichen Leistungen gilt auch die Reinigung des alten Objektes, oder die Renovierung in den Urzustand des alten Objektes.
Eine Kündigung des Auftrages ist grundsätzlich immer möglich und bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss nachweisbar bei dem Umzugsunternehmen eingehen. Bei einer Kündigung ohne einen Grund, oder ohne einen wichtigen Grund kann TURM Umzüge eine Rücktrittszahlung in Höhe von bis zu 30% des im Angebot veranschlagten Entgelts erheben. Ab 5 Tage vor dem Auftragstermin ist eine Kündigung des Auftrages zwar möglich, jedoch wird in diesem Fall der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis wird TURM Umzüge Berlin 8 Stunden, also einen Arbeitstag berechnen.
Trinkgelder für Umzugshelfer dürfen nicht mit der eigentlichen Rechnung verrechnet werden.
Sollte der Auftraggeber einen Anspruch auf eine Umzugskostenerstattung durch eine dritte Partei haben, ( Jobcenter, Arbeitgeber usw. ) ist Er dazu verpflichtet, die entsprechende Stelle dazu aufzufordern die jeweils fällige Umzugsvergütung abzgl. evtl. geleisteter Anzahlung direkt an das Umzugsunternehmen TURM Umzüge auszuzahlen oder zu überweisen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet.
Das Umzugsunternehmen übernimmt keinerlei Haftung für bereits beschädigte Gegenstände, Möbel, oder Elektrogeräte. Selbst dann nicht wenn es sich um versteckte Schäden handelt. Das Umzugsunternehmen wird jedoch im Falle einer schuldhaften versehentlichen Beschädigung durch Eigenverschulden, dem Auftraggeber sofort Bescheid geben und den Schaden schnellstmöglich regulieren.
Ein Schaden der nach Abnahme des Umzugsgut in dem neuem Mietobjekt gemeldet wird nicht anerkannt.
Der Auftraggeber kann eine Transportversicherung mit dem Umzugsunternehmen abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung, siehe Auftragsformular. Bei einem eventuellen Schadensfall haben Sie diesen binnen einer Woche nochmals der zuständigen Firma mitzuteilen, auch wenn Sie den Schaden bereits schriftlich auf dem Auftragsformular festgehalten haben. Für danach angezeigte Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Die Umzugshelfer des Umzugsunternehmens sind nicht zur Vornahme, oder Erledigung von Elektro – Gas – oder Dübel und sonstigen Renovierungsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart.
Ansprüche gegen das Umzugsunternehmen sind nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Das Umzugsunternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Umzugsunternehmens hat dieses nicht zu verantworten.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.
Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch das Umzugsunternehmen verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Umzugsunternehmens befindet, zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.
Mündliche Nebenabreden, Absprachen, Zusagen bedürfen der Schriftform.
Wir verpflichten uns Ihre Personenbezogenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ihre Daten werden nicht zu Werbezwecken und nicht für andere Zwecke missbraucht.
Sollte eine Bestimmung, oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, oder werden, so tritt eine Bestimmung in Kraft die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.